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Behördliche Gesundheitslösung 

Gesundheit als strategische Arbeitgeberleistung im öffentlichen Dienst

 

Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte macht auch vor Städten, Gemeinden und kommunalen Einrichtungen nicht Halt. Um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, braucht es mehr als nur ein gutes Gehalt – es braucht echten Mehrwert. Eine behördliche Gesundheitslösung bietet genau das: spürbare Vorteile für Ihre Mitarbeitenden, bei geringem Aufwand für Sie.

Besonderheit Behörden

Grundlage: § 18a TVöD (VKA)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen ermöglicht mit § 18a TVöD (VKA) die Einführung freiwilliger Leistungen zur Gesundheitsförderung. Damit wird kommunalen Arbeitgebern eine rechtssichere Möglichkeit geboten, in die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu investieren – ergänzend zu den tariflichen Leistungen.

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Welche Vorteile bietet die behördliche Gesundheitslösung im Vergleich zu anderen Leistungszulagen?

Im Gegensatz zu klassischen Zulagen oder Sonderzahlungen bietet eine behördliche Gesundheitslösung eine Reihe struktureller Vorteile:

  • Zweckgebundenheit mit Mehrwert
    Während finanzielle Zulagen oft als Teil des Einkommens verpuffen, wird die Gesundheitslösung als konkreter Nutzen erlebt – mit hohem emotionalem und praktischen Wert.

  • Keine Ungleichbehandlung – keine Leistungsbewertung
    Die Lösung kann pauschal für alle Beschäftigten oder bestimmte Zielgruppen eingeführt werden – ohne aufwendige Einzelfallentscheidungen.

  • Mitarbeiterbindung durch Wertschätzung statt Geldbetrag
    Mitarbeitende empfinden Gesundheitsleistungen oft als persönlicher und nachhaltiger als Einmalzahlungen.

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Wie können Behörden die Budgetaufteilung gestalten?

Die Einführung einer behördlichen Gesundheitslösung lässt sich individuell auf die jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen abstimmen:

  • Zentrale Finanzierung aus einem definierten Arbeitgeberbudget
    Das Modell kann vollständig durch die Kommune getragen und aus dem zentralen Budget für Personalentwicklung oder Leistungszulagen finanziert werden.

  • Aufteilung auf Fachbereiche
    Auch eine dezentrale Finanzierung durch einzelne Fachämter oder Dienststellen ist möglich – insbesondere wenn dort gezielt Fachkräfte gehalten oder gewonnen werden sollen.

  • Verrechnung mit vorhandenen Leistungsbausteinen
    Bereits vorhandene Zulagen oder Sonderleistungen können in das Konzept integriert werden – so bleiben Budgets konstant, bei höherer Wirkung.

  • Flexible Gestaltung für jede Haushaltslage
    Ob Pilotprojekt mit kleinem Budget oder flächendeckende Einführung – die Lösung ist anpassbar und kann bei Bedarf sukzessive ausgebaut werden.

Lächelnde Mitarbeiterin

Ihre Vorteile als kommunaler Arbeitgeber

  • Imagegewinn durch moderne Gesundheitsfürsorge

  • Stärkung der Mitarbeitermotivation und -bindung

  • Nutzung tariflicher Spielräume statt Einmalprämien

  • Finanzierungsmodelle von vollständig bis anteilig möglich

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