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AutorenbildDr. Martin Elger

Im Spannungsfeld zwischen Personalengpässen, inflationsbedingten Gehaltsforderungen, steigenden Lohn

In vielen von der Corona-Pandemie gebeutelten Branchen (u.a. Flugbrache mit Abfertigungspersonal an Flughäfen und Flugbegleitern, Hotellerie, Gastronomie, etc.), aber auch in klassischen und vor allem der Demografie unterliegenden Branchen (z.B. Pflegesektor) ist derzeit der Engpass an Personal immer stärker in den medialen Fokus gerückt und bei Flugreisen sogar aktuell spürbar geworden.


Der personell angespannte Pflegesektor bekommt dies besonders zu spüren. Wo vorher 6 Pflegekräfte tätig waren, sind es heute nur noch 4. Im War of Talents im Pflegebereich muss der Pflegedienstanbieter neue Wege gehen, um seinen Personalschlüssel zu erfüllen.


Bei der Personalsuche sind die mittlerweile in Stellenanzeigen üblich beworbenen Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wie z.B. freie Getränke & Obst, Firmenparkplatz, Betriebskantine oder


Kantinenzuschuss für Fremdesser, Zuschuss zum Bahnticket, betriebliche Altersversorgung, etc. bereits zum Standard geworden. Auch wenn einige Arbeitgeber diese Zusatzleistungen nur anteilig anbieten können, so wird in Vorstellungsgesprächen zunehmend gefragt, was der potentielle Arbeitgeber neben der Vergütung und Sonderzahlungen noch so zu bieten hat.

In Zeiten steigender Inflation, inflationsbedingten Gehaltsforderungen (4 von 10 Arbeitgebern wollen Gehälter stärker erhöhen als geplant[1]), Kürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie anziehender Zusatzbeiträge (2022: bis zu 1,70 %[2]) bietet sich als Lösung die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsbudgets an. Dieses kann durch Entgeltoptimierung und Einholen von Beilhilfen für Arbeitgeber so ausgestaltet werden, dass es sich ergebnisneutral abbilden lässt. Der Arbeitgeber findet und bindet dadurch sein Personal besser und spart sich zugleich eine Lohnkosten-Erhöhungsrunde ein. Der Arbeitnehmer kann ein vordefiniertes Nettobudget für sehr umfangreiche Zuzahlungsleistungen (Brille, Medikamente und Rezeptgebühren, Heil- und Hilfsmittel, zahnärztliche Leistungen, etc.) in Anspruch nehmen und hat im Vergleich zur kurzfristig motivierenden Gehaltserhöhung ein wiederkehrendes positives Erlebnis in Bezug auf seinen Arbeitgeber. Das betriebliche Gesundheitsbudget ist zudem für alle Arbeitnehmer, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert, ohne Gesundheitsprüfung und mit der Möglichkeit, die Familienangehörigen 1. Grades als Selbstzahler mitzuversichern. Es ist zwar nicht die Lösung aller Probleme, aber es trägt dazu bei das in der Überschrift beschriebene Spannungsfeld zu reduzieren und die Arbeitgeber-Attraktivität deutlich zu steigern. Nur 4,1%[3] aller Arbeitgeber mit 10 Arbeitnehmern und mehr nutzten Ende 2021 dieses Benefit.

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Dr. Martin Elger, Jahrgang 1977, ist promovierter Finanzwirtschaftler mit mehrjähriger Personalverantwortung und Mit-Gründer des Instituts für betriebliches Wohlbefinden. Er beschäftigt sich mit nahezu ergebnisneutralen Möglichkeiten für win-win Produkte, die dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mehrwerte bieten ( www.betriebliches-wohlbefinden.de ).

[1] Süddeutsche Zeitung, Online-Ausgabe der SZ.de vom 07.06.2022 [2] Vgl. Krankenkasseninfo.de, URL: https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/ [Abrufdatum: 01.07.2022] [3] Vgl. PKV Verband, URL: https://www.pkv.de/positionen/betriebliche-krankenversicherung/ und statista, URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1929/umfrage/unternehmen-nach-beschaeftigtengroessenklassen/ [Abrufdatum 01.07.2022]

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